Ein Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) liegt vor.
Sozialversicherung
Trinkgelder gelten gemäß § 49 Abs. 1 ASVG als Entgelt von Dritten, zählen damit zur Beitragsgrundlage und beeinflussen die Leistungshöhe z. B. bei Wochengeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Pension.

