BFG vom 17.5.2024, RV/7103144/2023
Vor kurzem musste sich das Bundesfinanzgericht mit der Frage auseinandersetzen, wann eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung gem. § 41 EStG durchgeführt werden kann und welche Möglichkeiten der Berichtigung bestehen.
Sachverhalt

