Begleitung einer Unternehmensübertragung
Mit BGBl I Nr. 56/2024 vom 5.6.2024 wurde das "Grace-Period-Gesetz" veröffentlicht, in dem u.a. eine (finanzamtliche) Begleitung bei einer Unternehmensübertragung geregelt wird. Daraus einige Punkte:
Eine natürliche Person, die angibt, innerhalb von zwei Jahren einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Anteil an einer Mitunternehmerschaft an Personen aus dem Kreis ihrer Angehörigen zu übertragen, kann einen Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung stellen.

