BFG vom 14.5.2024, RV/2101298/2019
Die Beschwerdeführerin ist Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft mit Geschäftszweig "Versicherungsmakler".
Dem Neffen des Ehemannes der Bf. und späteren Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH wurden im Rahmen eines geplanten Beteiligungserwerbs Geldmittel zur Verfügung gestellt.

