Änderung der Forschungsprämienverordnung
Zur Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie zählt auch ein fiktiver Unternehmerlohn. Die Höhe dieses Unternehmerlohnes wurde mit Verordnung BGBl II Nr. 281/2024 vom 17.10.2024 geändert.
Der fiktive Unternehmerlohn beträgt € 50,– (bisher € 45,–) pro Tätigkeitsstunde in der begünstigten Forschung und Entwicklung, maximal € 86.000,– im Jahr (bisher € 77.400,–). Die Erhöhung gilt für Bemessungsgrundlagen betreffend Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen.

