Bundesgesetzblatt II Nr. 289/2024 vom 24.10.2024
Die Kilometergeldverordnung (KmGV) ist ab dem 1. Jänner 2025 für betriebliche oder berufliche Fahrten anzuwenden.
Hauptpunkt der Verordnung ist die Harmonisierung des Kilometergeldes. Grundsätzlich sollen durch das amtliche Kilometergeld die Kosten für die betriebliche Nutzung von privaten Fahrzeugen pauschal abgegolten werden. Im Falle des Überwiegens der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges ist der Ansatz von Kilometergeld ausgeschlossen.

