BFG vom 12.9.2024, RV/1100009/2023
Wenn einem Arbeitnehmer Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungskosten) für Dienstfahrten erwachsen, steht ihm grundsätzlich ein Kostenersatz durch den Dienstgeber zu. Das gegenständliche Erkenntnis beschreibt die steuerliche Behandlung dieser Reisekostenersätze.

