BFG vom 2.9.2024, RV/7103462/2023
Im gegenständlichen Fall hatte das BFG über die Bescheide betreffend die Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer 2007 und die Haftung für die Kapitalertragsteuer für das Jahr 2007 zu entscheiden.
BFG vom 2.9.2024, RV/7103462/2023
Im gegenständlichen Fall hatte das BFG über die Bescheide betreffend die Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer 2007 und die Haftung für die Kapitalertragsteuer für das Jahr 2007 zu entscheiden.
