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Degressive Abschreibung – Anpassung an die aktuelle Rechtslage, Heft 07/2023

BBi 2023, 1 Heft 7 v. 10.7.2023

EStR Rz 3261, 3263 – Wartungserlass 2023

Bis Ende des Jahres 2022 war es befristet möglich, unabhängig vom Unternehmensrecht die Abschreibung von Sachanlagevermögen degressiv, in fallenden Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % geltend zu machen. Der AfA-Satz konnte innerhalb des Höchstausmaßes von 30 % frei gewählt werden.

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