EStR Rz 3261, 3263 – Wartungserlass 2023
Bis Ende des Jahres 2022 war es befristet möglich, unabhängig vom Unternehmensrecht die Abschreibung von Sachanlagevermögen degressiv, in fallenden Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % geltend zu machen. Der AfA-Satz konnte innerhalb des Höchstausmaßes von 30 % frei gewählt werden.

