BFG vom 14.3.2023, RV/3100621/2015
Ein Steuerpflichtiger übte seine betriebliche Tätigkeit in Räumlichkeiten des privaten Wohnhauses aus, welches im Alleineigentum seiner Gattin stand. Zudem errichtete er einen Zubau an das Wohnhaus, welchen er ausschließlich für seine

