Mit dem Wartungserlass 2023 zu den Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter (ZuStRL) wurde die ab 1.1.2021 neu geregelte Finanzamtszuständigkeit näher ausgeführt. Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen daraus kurz dargelegt:
Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe

