Wohnraumsachbezug eines ehemaligen Dienstnehmers
Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bezugsauszahlende Stelle war der Bundesdienst. Dem in Ruhestand befindlichen Bf. wurde vom früheren Dienstgeber eine "Naturalwohnung" zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt rechnete den Sachbezugswert für die Wohnungsnutzung den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu. Dagegen richtete sich die Beschwerde.

