Erlass des BMF vom 20.12.2022, BMF-AV Nr. 2/2023
Der Beschwerdezinsenerlass, der die Rechtsansicht des BMF über die Voraussetzungen für die Festsetzung von Beschwerdezinsen und die Erledigungsmöglichkeiten von Anträgen wiedergibt, wurde um die ab 2012 ergangene Judikatur sowie diverse Gesetzesnovellen erweitert.

