BFG vom 14.8.2023, RV/4100601/2019
Sachverhalt
1998 wurde von einem § 4 Abs. 3 EStG-Ermittler ein Schweizer Franken-Kredit (CHF-Kredit) iHv CHF 410.000 aufgenommen, um einen betrieblichen ATS-Kredit zu tilgen. 2006 wurde der CHF-Kredit um weitere CHF 278.458 aufgestockt. 2009 wurde ein Teilbetrag iHv CHF 315.409 zurückgezahlt. Diese CHF-Kredite wurden als betrieblich veranlasst beurteilt und auch der Verlust aus dem Jahre 2012 aus der Kredittilgung wurde zu 100 % als abzugsfähig durch das Finanzamt beurteilt.

