BFG vom 14.9.2023, RV/5101417/2020
Zu den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung (VuV) gem. § 2 Abs. 3 Z 6 iVm § 28 EStG zählen alle Aufwendungen, die durch die Vermietungstätigkeit veranlasst sind. Das Vermögen, nämlich der Wert der Liegenschaft, gehört im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten zum Privatvermögen, außer wenn Ausnahmen von diesem Grundsatz gesondert gesetzlich vorgesehen sind.

