§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988
Mit steuerlichen Begünstigungen in Bezug auf Homeoffice reagiert nun das BMF auf die veränderte Arbeitswelt: Mit Bundesgesetz BGBl I 227vom 30.12.2021 wurde die Einführung eines Arbeitsplatzpauschales für Selbständige ab der Veranlagung 2022 beschlossen. Es kann auch im Rahmen der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung als zusätzliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

