Mit Ende Juli 2021 wurde neben der Verordnung zum verlängerten Verlustersatz nun auch die Verordnung zum verlängerten Ausfallsbonus erlassen. Diese Beihilfe richtet sich an Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall. Der Ausfallsbonus II ist die Verlängerung des Ausfallsbonus. Anders als bisher besteht der Ausfallsbonus II allerdings nur aus einem Bonuselement und beinhaltet keinen Anteil für eine Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

