EStR, Rz 5073
Bis einschließlich der Veranlagung 2020 war die Vermietung von Privatzimmern im landwirtschaftlichen Bereich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Wurden mehr als zehn Fremdenbetten vermietet, lag eine gewerbliche Tätigkeit vor.

