Kleinunternehmerpauschalierung
Die für Kleinunternehmer gem. § 17 Abs. 3a EStG (Umsatzgrenze € 35.000,– gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) mögliche Betriebsausgabenpauschalierung von 45 % bzw. 20 % der Betriebseinnahmen wurde für 2020 und ab 2021 hinsichtlich der Zuschüsse zum Ersatz entgehender Umsätze unterschiedlich geregelt.

