Änderung des Härtefallfondsgesetzes
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde geändert bzw. erweitert. Anspruchsberechtigt sind auch
Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. (Gestrichen wurden die Ferienwohnungen.)
