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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 5/2021

BBi 2021, 3 Heft 5 v. 10.5.2021

Änderung des Härtefallfondsgesetzes

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde geändert bzw. erweitert. Anspruchsberechtigt sind auch

Privatzimmervermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. (Gestrichen wurden die Ferienwohnungen.)

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