Hat ein Dienstnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, weil er nicht von seinem Nettoentgelt einen Pkw anschaffen muss, sondern ein Fahrzeug von seinem Dienstgeber zur Verfügung gestellt bekommt, wirkt sich dieser Umstand auf die Beitrags- und Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherung, Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer, sowie Betriebliche Vorsorge aus. Es wird der Beitrags- und Bemessungsgrundlage ein Sachbezug hinzugerechnet. Wie hoch dieser Sachbezugswert ist, regelt die Sachbezugswerteverordnung.

