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Bilanzerstellung Stichtag 31.12.2020 – Corona-Förderungen, Heft 3/2021

BBi 2021, 1 Heft 3 v. 10.3.2021

In Bezug auf die Bilanzierung von Zuschüssen/Förderungen ist jedenfalls zu prüfen, ob ein Rechtsanspruch auf die jeweilige Förderung besteht oder nicht.

Sofern ein Rechtsanspruch besteht, kann die Aktivierung als Forderung auch schon vor der Bewilligung erfolgen, wenn:

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