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Verlustübergang – Unentgeltliche Übernahme durch den Erben, Heft 11/2021

BBi 2021, 3 Heft 11 v. 10.11.2021

EStR, Rz 4534 ff

Ein Verlustvortrag kann grundsätzlich nur von jener Person geltend gemacht werden, die den Verlust erlitten hat (vgl. VwGH vom 4.6.1986, 84/13/0251). Davon bestehen Ausnahmen, wenn sie von einem Gesetz ausdrücklich angeordnet sind (z.B. nach dem Umgründungssteuergesetz).

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