Gutschein anstelle der Entgeltrückzahlung
Wenn ein Kunst-, Kultur- oder Sportereignis auf Grund der COVID-19-Pandemie entfallen ist und deshalb ein Entgelt zurückzuzahlen ist, gilt lt. KukuSpoSiG (BGBl 40/2020 vom 5.5.2020) u.a. Folgendes:
Liegt das zu erstattende Entgelt zwischen € 70,– und € 250,–, kann ein Gutschein mit € 70,– ausgegeben werden, der übersteigende Betrag muss zurückgezahlt werden.
