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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 06/2020

BBi 2020, 4 Heft 6 v. 10.6.2020

Gutschein anstelle der Entgeltrückzahlung

Wenn ein Kunst-, Kultur- oder Sportereignis auf Grund der COVID-19-Pandemie entfallen ist und deshalb ein Entgelt zurückzuzahlen ist, gilt lt. KukuSpoSiG (BGBl 40/2020 vom 5.5.2020) u.a. Folgendes:

Liegt das zu erstattende Entgelt zwischen € 70,– und € 250,–, kann ein Gutschein mit € 70,– ausgegeben werden, der übersteigende Betrag muss zurückgezahlt werden.

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