Härtefallfonds/Phase 2
Der Betrachtungszeitraum wurde um drei Monate verlängert, somit vom 16.3. bis 15.9.2020. Innerhalb dieser sechs Monate können beliebige drei Monate gewählt werden.
Eingeführt wurde eine Mindestförderhöhe von € 500,–. Damit muss in den letzten drei Steuerbescheiden kein positives Ergebnis vorliegen. Jungunternehmer mit Gründung nach dem 1.1.2018 können auch ohne Steuerbescheid den pauschalen Zuschuss von € 500,– beantragen. Antragsberechtigt sind nach dem 17. Covid-19 Gesetz auch Personen, die mit ihrem Gesamteinkommen aus geringfügigen Beschäftigungen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen.

