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Covid-19 – weitere Maßnahmen, Heft 06/2020

BBi 2020, 1 Heft 6 v. 10.6.2020

Härtefallfonds/Phase 2

Der Betrachtungszeitraum wurde um drei Monate verlängert, somit vom 16.3. bis 15.9.2020. Innerhalb dieser sechs Monate können beliebige drei Monate gewählt werden.

Eingeführt wurde eine Mindestförderhöhe von € 500,–. Damit muss in den letzten drei Steuerbescheiden kein positives Ergebnis vorliegen. Jungunternehmer mit Gründung nach dem 1.1.2018 können auch ohne Steuerbescheid den pauschalen Zuschuss von € 500,– beantragen. Antragsberechtigt sind nach dem 17. Covid-19 Gesetz auch Personen, die mit ihrem Gesamteinkommen aus geringfügigen Beschäftigungen über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommen.

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