BFG vom 6.12.2019, RV/4100593/2018 – Auflösung von verjährten betrieblichen Verbindlichkeiten
Wann ist eine Verbindlichkeit, welche unberichtigt aushaftet und auch nicht eingefordert wurde, bilanziell zu berichtigen, und wie? Mit dieser Frage hat sich das BFG im Zusammenhang mit Sparguthaben bei einer Bank beschäftigt.

