Mit dem 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I 16/2020) kam es auch zu einer Änderung des Gesellschaftsrechts, die mit 22.3.2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 31.12.2020 wieder außer Kraft treten soll. Dieses gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz enthält Regelungen betreffend die Gesellschafterversammlungen sowie über die ordentliche Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.
Generalversammlung einer GmbH

