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Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG), Heft 05/2020

BBi 2020, 4 Heft 5 v. 10.5.2020

Mit dem 2. COVID-19-Gesetz (BGBl I 16/2020) kam es auch zu einer Änderung des Gesellschaftsrechts, die mit 22.3.2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 31.12.2020 wieder außer Kraft treten soll. Dieses gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz enthält Regelungen betreffend die Gesellschafterversammlungen sowie über die ordentliche Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.

Generalversammlung einer GmbH

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