Am 24.03.2020 hat das BMF erweiterte steuerliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht (als Ergänzung zur BMF Info vom 13.03.2020, 2020-0.178.784). Die 3. und 4. COVID-19 Gesetze wurden am 04.04.2020 veröffentlicht und behandeln unter anderem steuerfreie Zuschüsse, Zulagen und Bonuszahlungen (Änderungen des EStG) sowie die Fristverlängerung für die Aufstellung des Jahresabschlusses und Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuchgericht (Änderung des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes).

