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Gewillkürtes Betriebsvermögen und Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten, Heft 03/2020

BBi 2020, 2 Heft 3 v. 10.3.2020

Im Zuge des KStR-Wartungserlasses 2019 wurden die Aussagen in den Rz 433 und 1487 zur steuerlichen Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten an das zwischenstaatliche Steuerrecht angepasst. Bis zum KStR-Wartungserlass 2019 war in den KStR Rz 1487 geregelt, dass Beteiligungen stets als gewillkürtes Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte zugerechnet werden können (ohne die Konkretisierung eines funktionalen Zusammenhangs mit der Betriebsstätte).

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