LSt-Richtlinien Wartungserlass 2020
Aus dem Entwurf des Wartungserlasses einige Punkte:
Tablets stellen eigenständige Wirtschaftsgüter dar, sind somit kein Teil einer Gesamtanlage. Die Anschaffungskosten können entweder als geringwertige Wirtschaftsgüter (bis € 800,–) sofort oder auf die Nutzungsdauer von drei Jahren verteilt als Werbungskosten (und ebenso als Betriebsausgaben) abgeschrieben werden. (Rz 340)
