Verordnung BGBl. II Nr. 467/2020 vom 6.11.2020
Begünstigte Unternehmen
Unternehmen, die von der behördlichen Schließung nach der COVID-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen sind (u.a. Seilbahnen, Gastgewerbe, Beherbergungsbetriebe, Sportstätten, Veranstaltungen, Sportveranstaltungen). Die Branchenabgrenzung ist im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen.

