(EStR, Rz 5060a ff)
Mit dem Wartungserlass 2019 zu den Einkommensteuerrichtlinien wurde auch klarstellend festgelegt, welche Tätigkeiten als landwirtschaftliche Betriebszweige der besonderen Art "Gewinnung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte" als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen sind.

