vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gewinnrealisierung bei einem Tausch von Wirtschaftsgütern, Heft 8/2019

BBi 2019, 2 Heft 8 v. 8.8.2019

Bei einem Tausch von Wirtschaftsgütern liegen eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes und als Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes sind jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusetzen (→ siehe § 6 Abs. 14 lit a EStG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!