Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 17.10.2018, RV/7100468/2016, über die Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO entschieden.
Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 17.10.2018, RV/7100468/2016, über die Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO entschieden.
