(EStR, Rz 4852o ff)
Mit der Steuerreform 2015/2016 hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung mit dem Ziel entwickelt, die Abgabenhinterziehung zu verhindern. In diesem Zusammenhang wurde im Interesse der "Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Baugewerbe" für Unternehmer im Bau- und Nebengewerbe ein Abzugsverbot für Barzahlungen vorgesehen, welches mit 1.1.2016 in Kraft getreten ist.

