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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 1/2019

BBi 2019, 4 Heft 1 v. 10.1.2019

Grundstücksverkauf und Verlustausgleich

Gem. § 30 Abs. 7 EStG können Verluste aus privaten Grundstücksverkäufen zu 60 % mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden. Im Jahressteuergesetz 2018 wurde der § 30 Abs. 7 EStG ergänzt, wonach (nur) Einkünfte gem. § 28 Abs. 1 Z 1 und 4 EStG betroffen sind (Gilt gem. § 124b Z 332 EStG ab Veranlagung 2018).

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