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Fremdwährungsdarlehen und Kursverluste – keine Werbungskosten, Heft 1/2019

BBi 2019, 3 Heft 1 v. 10.1.2019

Mit Erkenntnis vom 17.9.2018, RV/3100614/2018 hat das BFG entschieden, dass Kursverluste aus der Tilgung von Fremdwährungsverbindlichkeiten nicht als Werbungskosten bei der Grundstücksveräußerung abzugsfähig sind.

Sachverhalt:

Ein in Italien ansässiger Staatsbürger hatte im Jahr 2004 in Österreich eine Eigentumswohnung gekauft. Die Finanzierung erfolgte mittels eines Schweizer Franken-Kredites.

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