Grundstücksverkauf und Verlustausgleich
Gem. § 30 Abs. 7 EStG können Verluste aus privaten Grundstücksverkäufen zu 60 % mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden. Im Jahressteuergesetz 2018 wurde der § 30 Abs. 7 EStG ergänzt, wonach (nur) Einkünfte gem. § 28 Abs. 1 Z 1 und 4 EStG betroffen sind (Gilt gem. § 124b Z 332 EStG ab Veranlagung 2018).

