Am 24.10.2018 wurde die BMF-Info zur Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG veröffentlicht (BMF-010203/0434-IV/6/2018). Das BMF trifft in der Info folgende Aussagen:
Berechnung des Liquidationsergebnisses unter der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten

