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Körperschaftsteuer – Bilanzierung bei abweichendem Wirtschaftsjahr, Heft 11/2019

BBi 2019, 2 Heft 11 v. 10.11.2019

Sofern das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, deckt sich dieses mit den jährlich geleisteten Körperschaftsteuervorauszahlungen. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr (z.B. Bilanzstichtag 31.10.) können die Vorauszahlungen oftmals nicht eindeutig einem WJ zugeordnet werden.

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