Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 24.04.2019, RV/7100300/2019, über die Berücksichtigung der Umsatzsteuernachzahlung als Betriebsausgabe im Zuge einer Außenprüfung entschieden.
Das BFG hat mit seiner Entscheidung vom 24.04.2019, RV/7100300/2019, über die Berücksichtigung der Umsatzsteuernachzahlung als Betriebsausgabe im Zuge einer Außenprüfung entschieden.
