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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 09/2018

BBi 2018, 4 Heft 9 v. 10.9.2018

Konvertierung von Fremdwährungsverbindlichkeiten

Werden betriebliche Fremdwährungsverbindlichkeiten in Euro umgewandelt (konvertiert), liegen Konvertierungsverluste (oder eventuell auch Gewinne) vor, die zur Gänze ausgleichsfähig, somit als Betriebsausgaben abzugsfähig sind bzw. dem normalen ESt-Tarif unterliegen (keine Besteuerung mit dem Sondersteuersatz – EStR Rz 787).

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