Durch das Jahressteuergesetz 2018 wurde eine Abzugsteuer für Entgelte aus der Einräumung von Leitungsrechten eingeführt (§ 107 EStG; § 24 Abs. 7 KStG). Das Jahressteuergesetz 2018 wurde am 14.08.2018 im 62. Bundesgesetzblatt, Teil 1, veröffentlicht.
Abzugsverpflichtete und betroffene Einkünfte