In dem kürzlich veröffentlichten EStR-Wartungserlass 2018 wurden in der Rz 113a zahlreiche gesetzliche Änderungen und Judikate zum Fruchtgenuss eingearbeitet.
Unter dem Begriff "Fruchtgenuss" versteht man das dingliche Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu nutzen (§ 509 ABGB).

