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Verrechnungskonto eines Gesellschafters einer Körperschaft, Heft 06/2018

BBi 2018, 2 Heft 6 v. 10.6.2018

Die Abgabenbehörde geht bei der Betrachtung von Rechtsverhältnissen zwischen Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschaft infolge des strikten Trennungsprinzips vom Fremdvergleich aus. Rechtsbeziehungen sind fremdüblich, wie unter fremden Dritten abgeschlossen, zu betrachten. Die Abgabenbehörde richtet sich nach der "Angehörigenjudikatur" (Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen) des VwGH. Wird keine Fremdüblichkeit erblickt und werden den Gesellschaftern dadurch Vorteile zugewendet, die einem fremden Dritten nicht gewährt werden, führt dies zur verdeckten Ausschüttung.

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