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Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – Teil 1 (WiEReG), Heft 06/2018

BBi 2018, 3 Heft 6 v. 10.6.2018

Das WiEReG stellt die rechtliche Grundlage für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer dar. Das Register wird durch die im BMF eingerichtete Registerbehörde geführt. Am 26.04.2018 wurde vom BMF ein Erlass zum WiEReG veröffentlicht. In dem Erlass wird die Rechtsansicht des BMF zur Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern nach dem WiEReG dargelegt.

Meldepflichte Rechtsträger (Punkt 1)

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