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Bilanzberichtigung bei Verstoß gegen zwingende Gewinnermittlungsvorschriften, Heft 10/2018

BBi 2018, 3 Heft 10 v. 10.10.2018

Eine kurze Auffrischung der beiden Begriffe Bilanzberichtigung und Bilanzänderung: Bilanzänderung bedeutet, dass ein zulässiger Bilanzansatz durch einen anderen zulässigen Bilanzansatz geändert wird. Nach der Einreichung der Bilanz beim Finanzamt ist eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung des Finanzamtes möglich. Diese Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Bilanzänderung wirtschaftlich begründet und nicht bloß steuerlich motiviert ist.

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