(EStR RZ 3113, 3115, 3115a)
Allgemeines zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
Gem § 7 EStG sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung bemisst, zu verteilen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bezeichnet somit jenen Zeitraum, über den die AfA-Bemessungsgrundlage aufwandswirksam verteilt wird.

