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Das Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren (KStR Rz 1266 ai ff), Heft 10/2018

BBi 2018, 1 Heft 10 v. 10.10.2018

Aufwendungen für Zinsen oder Lizenzgebühren sind gem. § 12 Abs. 1 Z 10 KStG dann nicht abzugsfähig, wenn sie an eine

empfangende oder nutzungsberechtigte,inländische oder vergleichbare ausländische Körperschaft des privaten Rechts geleistet werden,

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